Bildungsscheck NRW

Individueller Bildungsscheck NRW für Einzelpersonen
mit finanzieller Untertützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.
Der Bildungsscheck NRW unterstützt Sie genau dort, wo Sie beruflich gerade stehen:
- Sie wollen beruflich weiterkommen, eine neue Richtung einschlagen oder planen den Wiedereinstieg?
- Sie wollen einen Berufsabschluss nachholen und eine passgenaue Nachqualifizierung durchlaufen?
- Sie wollen Ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen und benötigen eine Anpassungsqualifizierung?
Wer wird gefördert?
Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an alle Personen (insbesondere an Beschäftigte und Berufsrückkehrende),
- die ihren Wohnsitz in NRW haben
- deren zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 40.000,- € beträgt, bei gemeinsam Veranlagten nicht mehr als 80.000,- €.
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln, z. B. abschlussbezogene Angebote, Sprach- und Computer-Kurse, Auffrischung von Lern- und Arbeitstechniken.
- Ausgeschlossen von der Förderung sind vor allem arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, z. B. Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.
Wie wird gefördert?
- Mit dem Bildungsscheck werden 50 % der Kurskosten bis höchstens 500,- € bezuschusst.
- Die andere Hälfte bzw. die restlichen Weiterbildungskosten tragen die Beschäftigten.
- Pro Kalenderjahr können Beschäftigte einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen.
Voraussetzung für die Ausgabe des Bildungsschecks ist eine kostenlose Beratung.
Terminvereinbarung unter Telefon 02821 84-715 (Herr Hausmann), 02821 84-716 (Herr Holtermann) oder 02821 84-722 (Frau Rycken).
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite www.weiterbildungsberatung.nrw
Betrieblicher Bildungsscheck NRW für Unternehmen (Beschäftigte)
mit finanzieller Untertützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.
Das Land NRW stellt den betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck und die diesbezügliche Beratung zum 31. Dezember 2023 ein.
Wenn Sie für das kommende Jahr noch einen betrieblichen Bildungsscheck beantragen möchten, können Sie bis zum 22.12.2023 einen Beratungstermin bekommen.
Wer wird gefördert?
Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit Sitz und/oder Arbeitsstätte in NRW mit weniger als 50 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente) bis zu zehn Bildungsschecks pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln, z. B. abschlussbezogene Angebote, Sprach- und EDV-Kurse, Auffrischung von Lern- und Arbeitstechniken.
Ausgeschlossen von der Förderung sind vor allem arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, z. B. Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.
Wie wird gefördert?
Mit dem Bildungsscheck erhalten Unternehmen einen Zuschuss von 50 % zu den Weiterbildungskosten, maximal 500,- €.
Die andere Hälfte bzw. die restlichen Weiterbildungskosten tragen die Betriebe.
Voraussetzung für die Ausgabe des Bildungsschecks ist eine kostenlose Beratung.
Terminvereinbarung unter Telefon 02821 84-715 (Herr Hausmann), 02821 84-716 (Herr Holtermann) oder 02821 84-722 (Frau Rycken).
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite www.weiterbildungsberatung.nrw
