Bildungsscheck NRW

 

Individueller Bildungsscheck NRW für Einzelpersonen

mit finanzieller Untertützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union.

 

Der Bildungsscheck NRW unterstützt Sie genau dort, wo Sie beruflich gerade stehen:

  • Sie wollen beruflich weiterkommen, eine neue Richtung einschlagen oder planen den Wiedereinstieg?
  • Sie wollen einen Berufsabschluss nachholen und eine passgenaue Nachqualifizierung durchlaufen?
  • Sie wollen Ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen und benötigen eine Anpassungsqualifizierung?

Wer wird gefördert?

Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an alle Personen (insbesondere an Beschäftigte und Berufsrückkehrende),

  • die ihren Wohnsitz in NRW haben
  • deren zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 40.000,- € beträgt, bei gemeinsam Veranlagten nicht mehr als 80.000,- €.

WICHTIG: Der Nachweis des zu versteuernden Einkommens muss sich auf ein vergangenes Jahr beziehen und ist durch den Bildungsscheck-Interessierten/die Bildungsscheck-Interessierte gegenüber der Beratungsstelle zu erbringen durch:

  • den Einkommenssteuerbescheid (diesen erhalten Sie vom zuständigen Finanzamt nach Abgabe einer Einkommenssteuererklärung) oder
  • eine Erklärung einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters bzw. eine Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht bzw. des Lohnsteuerhilfevereins über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder
  • eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln, z. B. abschlussbezogene Angebote, Sprach- und Computer-Kurse, Auffrischung von Lern- und Arbeitstechniken.
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind vor allem arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, z. B. Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.

Wie wird gefördert?

  • Mit dem Bildungsscheck werden 50 % der Kurskosten bis höchstens 500,- € bezuschusst.
  • Die andere Hälfte bzw. die restlichen Weiterbildungskosten tragen die Beschäftigten.
  • Pro Kalenderjahr können Beschäftigte einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen.

Voraussetzung für die Ausgabe des Bildungsschecks ist eine kostenlose Beratung.
Terminvereinbarung unter Telefon 02821 84-715 (Herr Hausmann) oder 02821 84-722 (Frau Rycken).

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite www.weiterbildungsberatung.nrw