Allgemeines

Die Volkshochschule Kleve - Wilhelm Frede ist eine kommunale Einrichtung der Weiterbildung. Teilnehmen können alle, die 16 Jahre oder älter sind. Bei einigen Veranstaltungen ist die Teilnahme von Personen auch unterhalb dieser Altersgrenze möglich. Dies ist bei der jeweiligen Veranstaltung entsprechend ausgewiesen. Die Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung bildet die Grundlage der Teilnahmebedingungen. Sie liegt in der Geschäftsstelle der VHS in Kleve und in den Außenstellen Emmerich und Rees aus und kann dort eingesehen werden. Die folgenden Hinweise enthalten die wichtigsten Regelungen in verkürzter Form. Die Gebührenordnung liegt in der Geschäftsstelle aus und wird Ihnen auf Wunsch zugeschickt. Alternativ können Sie sie auch als pdf-Datei auf dieser Seite herunterladen. (Zum Öffnen benötigen Sie z. B. den kostenlos erhältlichen Adobe Reader.) 

Anmeldung

Für alle Veranstaltungen ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Sonderveranstaltungen mit dem Hinweis Abend- oder Tageskasse, für die die Gebühr bei Veranstaltungsbeginn bar erhoben wird. Die Anmeldungen können schriftlich, per Fax, Online oder persönlich erfolgen und werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Liegen mehr Anmeldungen vor als Lernplätze vorhanden sind, erhalten Sie unaufgefordert von uns Nachricht. Bitte beachten Sie, dass jede Anmeldung mit Eingang bei der VHS rechtsverbindlich wird und Sie zur Zahlung der Teilnahmegebühr verpflichtet. Die VHS weist mit der Anmeldebestätigung, die gleichzeitig als Teilnahmeausweis für die jeweilige Veranstaltung gilt, auf die erfolgte Anmeldung hin. Rechtswirkungen gehen von der Anmeldebestätigung nicht aus. Sollten Sie eine Woche nach der Anmeldung keine Anmeldebestätigung erhalten haben, rufen Sie uns bitte an!

Telefonische Anmeldungen sind leider nicht möglich!

Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen der Volkshochschule Kleve an.

 

So können Sie sich anmelden:
Online:
Gerne können Sie sich  bequem rund um die Uhr Online anmelden. Eine Online-Anmeldung ist über diese Seite möglich.

Wenn Sie auf dieser Seite die gewünschte Veranstaltung ausgewählt haben, wählen Sie entweder "sofort anmelden" oder auf der Seite "weitere Details" dann "in den Warenkorb" (Symbol Einkaufswagen), um dann noch weitere Kurs auszuwählen und später die Anmeldung über den Aufruf des Warenkorbs abzuschließen. Es erscheint dann ein Formular zur Anmeldung.

Füllen Sie im Formular dann bitte mindestens die Pflichtfelder aus:

  • Ihre vollständige Adresse
  • Ihre E-Mail-Adresse

Gerne können Sie auch Ihre Bankverbindung angeben, damit die Teilnahmegebühr abgebucht werden kann (freiwillig - nur für die Erteilung eines Lastschriftmandats).

Anschließend müssen Sie noch die Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen und Ihr Einverständnis zu Erhebung Ihrer Daten gemäß Datenschutzerklärung durch Setzen des Hakens im entsprechenden Feld erteilen.

Wenn Sie sich Online anmelden, kann eine beantragte Ermäßigung erst dann gewährt werden, wenn der Volkshochschule ein entsprechender Nachweis vorliegt.

Per E-Mail:
Eine Anmeldung per E-Mail kann formlos durchgeführt werden.

Bitte schreiben Sie eine E-Mail an vhs@kleve.de und geben Sie darin Ihre vollständige Adresse und möglichst die Kursnummer (oder aber zumindest Titel und Termin des Kurses) an.

Schriftlich:
Anmeldeformulare finden Sie im Programmheft; sie sind außerdem in den Anmeldestellen erhältlich. Sie können sich die Anmeldekarte natürlich auch herunterladen oder ausdrucken. Klicken Sie dazu bitte auf das entsprechende Symbol unten auf dieser Seite unter "Downloads".

Bitte füllen Sie pro Person und Kurs eine Anmeldekarte aus und geben Sie immer die vollständige Veranstaltungsnumrner an. Sie finden sie im Programmheft blau hinterlegt rechts oben vor den Veranstaltungsdaten. Erteilen Sie uns gerne eine Einzugsermächtigung und legen Sie und ein ausgefülltes Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats bei, falls Sie uns bislang noch kein Mandat erteilt haben. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten erforderlich. Senden Sie die Anmeldekarte an die Volkshochschule. Alternativ können Sie uns ein formloses Schreiben zusenden, in dem Ihre vollständige Adresse und möglichst die Kursnummer (oder aber zumindest Titel und Termin des Kurses) angegeben ist.

Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Per Fax:
Die Fax-Nummern der Geschäftsstelle und der Außenstellen finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Faxen Sie uns bitte die vollständig ausgefüllte Anmeldekarte oder die entsprechenden Angaben (Ihre vollständige Adresse und möglichst die Kursnummer - oder aber zumindest Titel und Termin des Kurses) zu.

Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten erforderlich. Eine Anmeldekarte können Sie hier herunterladen oder ausdrucken. Klicken Sie dazu bitte auf das entsprechende Symbol unten auf dieser Seite unter "Downloads".

Persönlich:
In der Geschäftsstelle der Volkshochschule und in den Außenstellen Emmerich und Rees können Sie sich persönlich anmelden. Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten. Sie finden sie auf dieser Seite. Bei Ihrem Besuch können Sie sich auch umfassend über das breite Angebotsspektrum der Volkshochschule Kleve informieren.

 

Widerrufsbelehrung

Bei einer Anmeldung im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes (per Internet, Brief oder E-Mail) gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, nicht aber bei unmittelbarer persönlicher Anmeldung oder bei Anmeldungen zu Studienfahrten.

Weitere Informationen zum Widerruf finden Sie auf der Seite "Widerruf".

Beratung

Wenn sie bei der Wahl der geeigneten Veranstaltung nicht ganz sicher sind, nutzen Sie die verschiedenen Möglichkeiten der telefonischen oder persönlichen Beratung durch die Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleiter. Alle wichtigen Kontaktdaten finden Sie auf der Seite "Ansprechpersonen".

Für Sprachkurse gibt es Hilfestellung bei der Einstufung in den richtigen Kurs. Sprechen Sie uns an.

Zahlungsweise

Sie können Ihre Kursgebühren auf folgende Weise bezahlen:

Bankeinzug
Wenn Sie die Kursgebühren bequem von Ihrem Konto abbuchen lassen möchten, erteilen Sie uns bitte ein SEPA-Lastschriftmandat. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie unten auf dieser Seite unter "Downloads". Mit Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehres (SEPA) informieren wir Sie ab dem 01.02.2014 mindestens 14 Tage vorher über eine Abbuchung. Wir teilen Ihnen unsere Gläubiger-Identifikationsnummer und Ihre Mandatsreferenznummer mit, so dass Sie unsere Abbuchung genau zuordnen können. Die Gebühr wird erst nach Beginn des Kurses von Ihrem Konto abgebucht, und auch nur dann, wenn die Veranstaltung wirklich stattfindet. Ausgenommen sind Studienfahrten und Tagesexkursionen: hier erfolgt eine Abbuchung vor Reiseantritt, jedoch nach dem festgelegten Anmeldeschluss. Sollte eine Abbuchung zu Unrecht erfolgt sein, können Sie die SEPA-Lastschrift innerhalb von acht Wochen zurückbuchen.

Verrechnungsscheck
Bei der persönlichen Anmeldung können Sie die Teilnahmegebühr in der Geschäftsstelle und in den Außenstellen mit einem Verrechnungsscheck bezahlen.

Barzahlung
Eine Barzahlung ist nur bei Einzelveranstaltungen mit dem Hinweis Tages- oder Abendkasse möglich.

Überweisungen
Sofern Sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, können Sie die Kursgebühren natürlich auch selbst überweisen. Sie erhalten dann mit Ihrer Anmeldebestätigung einen entsprechenden Überweisungsträger. Bei anderen Überweisungswegen (z.B. Onlinebanking) ist es wichtig, dass Sie im Verwendungszweck das angegebene Kassenzeichen eintragen, da Ihre Zahlung sonst nicht zugeordnet werden kann.

Studienreisen

Bei Tagesfahrten und Studienreisen gelten die allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen der VHS Kleve. Sie liegen in der Geschäftsstelle der VHS aus und können dort eingesehen oder angefordert werden. Alternativ können Sie sie auch als pdf-Datei auf dieser Seite herunterladen. (Zum Öffnen benötigen Sie z. B. den kostenlos erhältlichen Adobe Reader.)

Warteliste

Viele Veranstaltungen sind schnell ausgebucht. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Lernplätze vorhanden sind, haben Sie die Möglichkeit, sich unverbindlich auf eine Warteliste für diese Veranstaltung aufnehmen zu lassen. Falls ein Nachrücken in die Veranstaltung möglich wird, benachrichtigen wir Sie umgehend.

Wie geht es nach der Anmeldung weiter?

Bei persönlicher Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung. Bei schriftlicher Anmeldung (auch per Fax oder Online) sowie bei Anmeldung in den Außenstellen Emmerich und Rees senden wir Ihnen Ihre Anmeldebestätigung auf dem Postwege zu oder – wenn eine E-Mailadresse von Ihnen vorliegt – per unverschlüsselter E-Mail. Bitte finden Sie sich zum Veranstaltungstermin am Unterrichtsort ein und bringen Sie Ihre Anmeldebestätigung mit. Eine weitere Benachrichtigung erfolgt in der Regel nur bei Kursabsage oder bei Terminänderungen.

Teilnahmegebühr
Die Höhe der Teilnahmegebühr finden Sie bei jeder Veranstaltung im gedruckten Programmheft oder im Programm Online und auf Ihrer Anmeldebestätigung. Die Teilnahmegebühr kann unter bestimmten Voraussetzungen und bei Vorlage entsprechender Nachweise ermäßigt werden. Mit der Anmeldung belegen Sie einen Lernplatz, über den nicht mehr anderweitig verfügt werden kann. Aus diesem Grunde sind Sie zur Zahlung der Teilnahmegebühr auch dann verpflichtet, wenn Sie nicht regelmäßig am Kurs teilnehmen oder den Kurs abbrechen. Die Gebührenordnung der VHS  macht jedoch eine schnelle, unbürokratische und kostengünstige Abmeldung bei Einhaltung bestimmter Fristen möglich.

Nebenkosten
Die Kosten für Unterrichtsmaterial und Lehrmittel sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst zu tragen. Kopien, die in der VHS zu Unterrichtszwecken erstellt werden, werden den Teilnehmenden mit 0,10 € pro Kopie (s/w DIN A4) berechnet.

Gebührenermäßigung

Wenn Sie zu dem unten aufgeführten Personenkreis gehören, können Sie auf Antrag bei einer Vielzahl von Veranstaltungen eine Ermäßigung erhalten. Bitte legen Sie der schriftlichen Anmeldung geeignete Nachweise (Kopien) bei oder legen Sie sie bei der persönlichen Anmeldung in der Geschäftsstelle und in den Außenstellen vor. Bei Online-Anmeldungen schicken Sie uns bitte den Nachweis per E-Mail oder auf dem Postweg.

Schülerinnen und Schüler, ordentlich Studierende, Auszubildende, Praktikanten, Bundesfreiwilligendienstleistende, Gleichgestellte und Inhaber der Jugendleiter-Card: 30 %
Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII erhalten, Geringverdienende und deren Familienangehörige, soweit sie dem gleichen Haushalt angehören und über kein eigenes Einkommen verfügen: 60%
Bei Vortragsveranstaltungen beträgt die Gebührenermäßigung für alle Ermäßigungsberechtigten grundsätzlich 50 % der vollen Gebühr, soweit eine Ermäßigung im Programmheft der VHS nicht ausdrücklich durch einen entsprechenden Hinweis ausgeschlossen wird.
Die ermäßigten Gebühren werden auf halbe bzw. volle Euro-Beträge aufgerundet.

Von der Ermäßigung ausgeschlossen sind Studienfahrten und alle kostendeckend kalkulierten Bildungsveranstaltungen sowie Veranstaltungen, denen bereits eine ermäßigte Gebühr zugrunde liegt. Diese sind in der Regel im Programmheft durch einen entsprechenden Vermerk ausgewiesen (Im Internet ist ein entsprechender Hinweis leider zur Zeit nicht möglich). Gleiches gilt für Prüfungsgebühren, Materialkosten, Lehrbücher und Nutzungsgebühren.

In besonderen Härtefällen können die Gebühren im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ermäßigt oder ganz erlassen werden. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag an die VHS erforderlich. Die Entscheidung trifft die Bürgermeisterin.

Sie haben sich angemeldet und können nicht teilnehmen?

Können Sie eine gebuchte Veranstaltung von Anfang an nicht besuchen, haben Sie die Möglichkeit, sich innerhalb bestimmter Fristen schnell und unbürokratisch abzumelden. Eine Angabe von Gründen ist hierbei nicht erforderlich. Ihre Abmeldung kann jedoch nur bearbeitet werden, wenn sie schriftlich und unter Rückgabe der Anmeldebestätigung erfolgt. Abmeldungen bei Dozentinnen und Dozenten sind unwirksam.

Bitte halten Sie bei der Abmeldung folgende Fristen (Eingang bei VHS) ein:

Bei Regelveranstaltungen
bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Verwaltungsgebühr 5,- €

Bei Veranstaltungen mit im VHS-Programm ausgewiesenem Anmeldeschluss

bis zu diesem Termin: Verwaltungsgebühr 5,- €, bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Veranstaltungsgebühr zzgl. 5,- € Verwaltungsgebühr. Unterschreitet die Veranstaltungsgebühr die zu erhebende Verwaltungsgebühr, wird der niedrigere Betrag erhoben.

Bei Bildungsurlauben
ist bei Vorlage des schriftlichen Ablehnungsbescheides des Arbeitgebers der Rücktritt bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn gebührenfrei.

Ersatzpersonen
Sie können mit Zustimmung der VHS auch eine Ersatzperson stellen. Dann ist eine Abmeldung bei Regelveranstaltungen bis zum dritten Unterrichtstag, bei Veranstaltungen mit Anmeldeschluss bis zum Veranstaltungsbeginn gebührenfrei möglich. Teilnehmende, die von der VHS bereits auf Wartelisten für diese Veranstaltung geführt werden, haben Vorrang vor Personen, die von Ihnen benannt werden.

Besondere Härtefälle
In besonderen Härtefällen (z. B. bei langfristiger Erkrankung, beruflich bedingter längerer Abwesenheit vom Wohnort, Sterbefall etc.) ist eine Erstattung der Kursgebühr bzw. eine anteilige Erstattung für nicht besuchte Unterrichtsstunden bei Einbehaltung einer Verwaltungsgebühr von 5,00 € auch außerhalb der oben genannten Fristen möglich. Der Antrag muss schriftlich, spätestens 5 Werktage nach eintreten des Rücktrittgrundes (Eingang bei der VHS) und unter Vorlage der erforderlichen Atteste oder Bescheinigungen an die VHS gerichtet werden.

Umbuchungen
Sollten Sie eine Veranstaltung gewählt haben, die Ihren Vorkenntnissen und Lernbedürfnissen nicht entspricht, sind bei Regelveranstaltungen Umbuchungen bis zum dritten Veranstaltungstermin, bei Veranstaltungen mit Anmeldeschluss bis zu diesem Termin mit Zustimmung der VHS  gebührenfrei möglich. Wenn Sie unsicher sind, welcher Kurs sich am besten für Sie eignet, lassen Sie sich von den Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleitern vor der Anmeldung beraten. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Beratungstermin.

Eine Erstattung der Gebühren kann nicht erfolgen, wenn Sie nach diesen Fristen den Kurs nicht regelmäßig besuchen können oder aus persönlichen Gründen abbrechen müssen.

Absage von Veranstaltungen und Unterrichtsausfall

Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die vorgeschriebene Mindestteilnahmezahl erreicht wird, die in den Organisationsdaten zu jeder Veranstaltung ausgewiesen ist. Sollte die Mindestteilnahmezahl kurz vor Beginn des Kurses nicht erreicht werden, bemühen wir uns, Sie kurzfristig schriftlich oder telefonisch zu informieren. Anders verhält es sich bei Veranstaltungen mit im Programmheft ausgewiesenem Anmeldeschluss. Nach Ablauf dieses Termins sagen wir bei Nichterreichen der Mindestteilnahmezahl die Veranstaltung schriftlich oder telefonisch ab. Kommt eine Veranstaltung nicht zustande, erstatten wir Ihnen bereits bezahlte Gebühren in voller Höhe oder lösen Einzugsermächtigungen nicht ein. Selbstverständlich erstatten wir Ihnen die Gebühren für nicht erbrachte Leistungen/Unterrichtsstunden auch anteilig, wenn eine Veranstaltung aus dem gleichen Grunde nicht ordnungsgemäß zu Ende geführt wird. Hat die VHS die Gründe nicht zu vertreten, erstatten wir die Gebühren für nicht erbrachte Leistungen / Unterrichtsstunden bis auf eine Verwaltungsgebühr von 5,- €. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei der Absage von Veranstaltungen über diese Erstattungen hinaus keine Haftung übernehmen können.

Fallen während eines Semesters Unterrichtseinheiten aus, so bemüht sich die VHS, Sie schriftlich oder telefonisch zu informieren. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie die Anmeldekarten gut leserlich ausfüllen und uns bei Änderung Ihrer Anschrift oder Telefonnummer rechtzeitig informieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass auch Dozentinnen und Dozenten sehr kurzfristig erkranken oder verhindert sein können. In solchen Fällen informieren wir Sie am Unterrichtsort durch Aushang.

Teilnehmende können sich auch im Internet über einen möglichen Unterrichtsausfall informieren. So können unnötige Anfahrtswege erspart werden, wenn ein Kurs wegen Erkrankung ausfällt oder sich ein Unterrichtstermin verschiebt.

Teilnahmebescheinigungen

Die VHS stellt auf Wunsch Teilnahmebescheinigungen aus. Voraussetzung für eine Teilnahmebescheinigung ist die regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen eines Kurses. Die Teilnahme- oder Leistungsbescheinigungen können gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 3,- € bei der Geschäftsstelle der VHS in Kleve angefordert werden. Teilnahmebescheinigungen für Seminare nach dem Arbeitnehmer-Weiterbildungs-Gesetz sind gebührenfrei. Beglaubigungen von bei der VHS Kleve erworbenen Zeugnissen sind gebührenfrei. Für Zweitschriften von Zeugnissen und Zertifikaten wird eine Verwaltungsgebühr von 5,- € erhoben.

Hausordnung

Die VHS verfügt in Kleve über ein eigenes Nichtraucher-Haus mit rollstuhlgerechten Eingängen. Die Hausordnung ist von allen Besucherinnen und Besuchern zu beachten. Darüber hinaus genießt die VHS Gastrecht in den öffentlichen Einrichtungen Ihrer Träger. Deren Hausordnungen haben auch für die VHS Gültigkeit, dies gilt insbesondere für das grundsätzliche Rauchverbot.

Haftung

Haftung kann die VHS in keinerlei Hinsicht übernehmen, insbesondere nicht bei Diebstahl, bei Unfällen und Verlust von Kleidungsstücken oder von in Kleidungsstücken aufbewahrten Gegenständen. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen der VHS, insbesondere Exkursionen, Studienreisen und Wanderungen, geschieht auf eigene Gefahr.

Nutzung des Internets

Bei einer Nutzung des Internets an den Geräten der VHS Kleve oder mit anderen Geräten kabelgebunden oder über W-LAN über den Zugang der VHS erklärt der Nutzer sich damit einverstanden, dass er

  • die Zugangsdaten nicht an Dritte weitergibt.
  • die gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutz, zum Urheberrecht und zum Strafrecht beachtet.
  • keine Tauschbörsen benutzen darf.
  • Inhaltsfilter nicht umgehen darf.

Insbesondere erklärt jeder Nutzer sich mit den folgenden Nutzungsbedingungen einverstanden:

Nutzungsvereinbarung über die Nutzung des Internetzugangs über Kabel (LAN) oder Funk (W-LAN)
1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels LAN oder W-LAN
Die VHS unterhält im VHS-Haus für bestimmte Kurse einen Internetzugang über LAN bzw. W-LAN. Die VHS gestattet dem Kursteilnehmer für die Dauer dieses Kurses eine Benutzung des LAN- bzw. W-LAN-Zugangs zum Internet. Der Nutzer hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des W-LANs zu gestatten.

Die VHS gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Sie ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des LANs oder W-LANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Nutzers ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit die VHS deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.

Die VHS behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das W-LAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Nutzer Dritten den Zugang zum Internet über das W-LAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung der VHS zwingend abhängig. Der Nutzer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Die VHS hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

3. Gefahren der W-LAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass das LAN und W-LAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen beim W-LAN-Zugang nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des W-LANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Die VHS weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des W-LANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des LANs oder W-LANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Nutzers. Für Schäden an digitalen Medien des Nutzers, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt die VHS keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden von der VHS und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das W-LAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Nutzer selbst verantwortlich. Besucht der Nutzer kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des W-LANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
• das LAN oder W-LAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das LAN oder W-LAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Nutzer stellt die VHS von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des W-LANs durch den Nutzer und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er die VHS umgehend auf diesen Umstand hin.

Datenschutzhinweise

1. Verantwortlichkeit für den Datenschutz
Die Volkshochschule Kleve (nachfolgend „VHS" genannt) ist Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts.

2. Kursanmeldung
Die im Anmeldebogen abgefragten Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung verwendet. Hierbei wird zwischen zwingend anzugebenden Daten (durch Sternchen gekennzeichnet) und freiwillig anzugebenden Daten unterschieden. Ohne die zwingend anzugebenden Daten (Name, Adresse, Geburtsjahr) kann kein Vertrag geschlossen werden. Ihr Geburtsjahr erheben wir, um sicherzustellen, dass Sie volljährig sind, bzw. bei Minderjährigkeit etwaige Vorkehrungen zu treffen. Für besondere Kurse, z.B. Babykurse, kann die Angabe des Geburtsdatums zwingend erforderlich sein. Die Abfrage Ihrer Festnetz- bzw. Mobilfunknummer erfolgt in unserem berechtigten Interesse, Sie bei Kursänderungen unmittelbar kontaktieren zu können. Wenn Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen, können wir Sie ggf. nicht rechtzeitig erreichen. Auch die weiteren freiwilligen Angaben werden zur Vertragsdurchführung verwendet. Durch Angabe von IBAN, Name und Vorname des Kontoinhabers können Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen. Ist der Lastschriftmandatbogen abtrennbar, müssen Sie zur Zuordnung nochmals Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse angeben. Die freiwilligen Zusatzangaben dienen ebenfalls der Durchführung des Lastschriftmandats. Wenn Sie uns die zwingend erforderlichen Bankdaten nicht bereitstellen, erfolgt keine Lastschrift und Sie müssen die Zahlung des Kursbeitrags anderweitig veranlassen. Sämtliche von Ihnen bereitgestellten Daten werden elektronisch gespeichert. Die hierdurch entstehenden Datenbanken und Anwendungen können durch von uns beauftragte IT-Dienstleister betreut werden. Die Bereitstellung Ihrer Daten durch Sie ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Die Nichtangabe von freiwilligen Daten hat keine Auswirkungen.

3. Newsletter
Sie können uns eine Einwilligung erteilen, Ihre E-Mail-Adresse zur Zusendung von Werbeinformationen der VHS zu verwenden. Ohne Einwilligung werden wir Ihre E-Mail-Adresse nicht für diesen Zweck nutzen. Die Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Den Widerruf können Sie uns über jedweden Kommunikationskanal (z.B. Brief, E-Mail, Link im Newsletter) mitteilen.

4. Weitergabe Ihrer Daten
Wir geben Ihren Namen, E-Mail-Adresse und - soweit angegeben - Telefonnummer, an den jeweiligen Kursleitenden zur Vorbereitung und Durchführung des Kurses weiter. Dies umfasst auch die Kontaktaufnahme bei Änderungen. Für die Teilnahme an zertifizierten Prüfungen und Abschlüssen (z.B. Cambridge- oder Telc-Sprachprüfungen, IHK-Prüfungen, Xpert, Finanzbuchhalter, Schulabschlüssen) leiten wir die hierzu erforderlichen Daten an die Prüfungsinstitute weiter. Diese Übermittlungen dienen der Vertragserfüllung. Für die Teilnahme an Integrationskursen müssen wir Ihren Namen und erforderliche Kontaktdaten an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (kurz „BAMF") weitergeben. Ferner kann bei Landesmittelkursen und solchen, welche durch die Agentur für Arbeit gefördert werden, eine Übermittlung an Behörden erforderlich sein. Diese Übermittlungen beruhen auf einer rechtlichen Verpflichtung. Befinden Sie sich mit einer Zahlung in Verzug, behalten wir uns vor, Ihre Daten (Name, Anschrift, Geburtsjahr) an einen Inkassodienstleister zur Durchsetzung der Forderung als berechtigtes Interesse weiterzuleiten.

5. Kontaktaufnahme
Wenn Sie uns eine Nachricht senden, nutzt die VHS die angegebenen Kontaktdaten zur Beantwortung und Bearbeitung Ihres Anliegens. Die Bereitstellung Ihrer Daten erfolgt abhängig von Ihrem Anliegen und Ihrer Stellung als Interessent oder Kursteilnehmer zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen bzw. zur Vertragserfüllung.

6. Speicherdauer und Löschung
Nach Vertragsabwicklung werden Ihre Daten gelöscht, es sei denn, es bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten. In diesem Fall werden diese Daten bis zu 10 Jahre aufbewahrt. Ihre Daten werden für jegliche andere Verwendung außer ggf. zulässiger Postwerbung gesperrt. Mitgeteilte Bankdaten werden nach Widerruf der Einzugsermächtigung, erfolgreicher Bezahlung des Kursbeitrags bzw. bei Dauerlastschriftmandaten 36 Monate nach letztmaliger Inanspruchnahme gelöscht. Ihre Daten, die Sie uns im Rahmen der Nutzung unserer Kontaktdaten bereitgestellt haben, werden gelöscht, sobald die Kommunikation beendet beziehungsweise Ihr Anliegen vollständig geklärt ist und diese Daten nicht zugleich zu Vertragszwecken erhoben worden sind. Kommunikation zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen wird für die Dauer der jeweiligen Verjährungsfrist gespeichert.

7. Ihre Rechte
Sie haben jederzeit das Recht, kostenfrei Auskunft über die bei der VHS gespeicherten Daten zu erhalten, unrichtige Daten zu korrigieren sowie Daten sperren oder löschen zu lassen. Ferner können Sie den Datenverarbeitungen widersprechen und Ihre Daten durch uns auf jemand anderen übertragen lassen. Weiterhin haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

Datensicherheit
Bei der Online-Anmeldung wird die Sicherheit der Datenübertragung mit einer hochgradigen Verschlüsselung (SSL) hergestellt. Die Datenübertragung wird damit vor Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt.

Datenerhebung und Speicherung
Bei der Anmeldung werden folgende personenbezogenen Daten der Antragsteller erhoben und verarbeitet:

Vorname und Familienname
Geburtsdatum (freiwillige Angabe)
Anschrift
Angaben zur Bankverbindung (für die Einzugsermächtigung)
Kontaktdaten: Telefon, Fax, E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe)
zu buchende Kurse.
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Organisation der Anmeldung sowie der Durchführung der VHS-Kurse erhoben und verarbeitet. Ihre Daten werden ausschließlich für Zwecke der Vertragserfüllung an Dritte und selbstverständlich nicht an Unbefugte weitergegeben. Dabei werden Ihre Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet, insbesondere denen des TMG und der seit dem 25.05.2018 unmittelbar geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW).

Speichernde Stelle
Bei der Nutzung des Internetangebots werden die oben genannten Daten durch die verantwortliche Stelle der Stadt Kleve gespeichert.

Verantwortliche Person im Sinne der DS-GVO ist die Stadt Kleve, vertreten durch den Bürgermeister Wolfgang Gebing.

Stadt Kleve
Der Bürgermeister
Wolfgang Gebing
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Telefon 02821 84-0
Telefax 02821 85-500
E-Mail: stadt-kleve@kleve.de
Internet: www.kleve.de

Speicherzweck
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Organisation der Anmeldung sowie der Durchführung der VHS-Kurse erhoben und verarbeitet. Ihre Daten werden ausschließlich für Zwecke der Vertragserfüllung an Dritte und selbstverständlich nicht an Unbefugte weitergegeben.

Ihre Rechte nach der DS-GVO
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der DS-GVO und die Vorschriften des DSG NRW.

Fragen zum Datenschutz?
Bei Fragen zum Thema Datenschutz und -sicherheit wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Kleve.

Die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen bzw. Voraussetzungen werden durch den Datenschutzbeauftragten der Stadt Kleve überwacht. Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Kleve erreichen Sie unter der E-Mail: datenschutz@Kleve.de oder telefonisch unter 02821 84-404.

Der Datenschutzbeauftragte ist nicht zuständig für datenschutzrechtliche Fragen in Bezug auf die Tätigkeit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, anderer Behörden auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene oder privater Unternehmen und Vereine. Insofern wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Datenschutzbeauftragte bzw. den Datenschutzbeauftragten der betreffenden Stelle.

Datenschutzrechtliche Beschwerden über die Stadt Kleve richten Sie bitte an die:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Posfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de.

Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auch im Link "Datenschutzerklärung" ganz unten im Fußbereich rechts auf dieser Seite.