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Bildungsprämie
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Sparen mit dem Prämiengutschein
Neben dem Bildungsscheck des Landes NRW kann die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen auch über die neue Bildungsprämie der Bundesregierung gefördert werden. Die Bundesregierung begründet ihr Engagement mit dem Ziel, „Deutschlands wichtigste Ressource Bildung stärker für wirtschaftliche Dynamik und persönliche Aufstiegschancen zu erschließen“. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Außerdem müssen Bildungsausgaben als Investition verstanden werden - auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren.

Schon seit 1. Dezember 2008 gibt es den Prämiengutschein. Eine Förderung in Höhe von 50 Prozent der Teilnahmegebühren, aber maximal 500 Euro (ab 1.1.2010) können damit Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine vorzeitige unschädliche Entnahme aus den Guthaben erlaubt, um den Eigenanteil einer individuellen beruflichen Weiterbildung zu finanzieren.Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren - auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
Beratungen und Gutscheine
Die Prämiengutscheine können Sie in ausgewählten Beratungsstellen anfragen. Die Liste der ausgewählten Beratungsstellen steht im Internet (www.bildungspraemie.info) unter dem Menüpunkt "Für an Weiterbildung Interessierte". Die VHS Kleve ist als Beratungsstelle anerkannt und bietet die Beratungen an.
Das Verfahren im Überblick:
- Sie suchen eine Beratungsstelle auf. Dort werden im Rahmen einer Prämienberatung die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn sie erfüllt sind, erhalten Sie einen Gutschein.
- Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt die Finanzierungsmöglichkeiten.
- Sie buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter die gewünschte Veranstaltung und lösen dabei den Gutschein ein.
Um einen Prämiengutschein erhalten zu können, müssen zum Beratungsgespräch folgende Dokumente vorgelegt werden:
- amtlicher Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis),
- letzter Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vorjahr); ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen vorgelegt werden,
- ggf. Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin sind.
Im Gespräch sind dann folgende Erklärungen zu unterzeichnen, die in der Beratung erstellt werden:
- Einwilligungserklärung in Konformität zu den Datenschutzgesetzen,
- Selbsterklärung über den Erwerbsstatus.
Es ist pro Person ein Prämiengutschein pro Kalenderjahr erhältlich.
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter der kostenlosen Hotline 0800 - 2623 000, per Email an bildungspraemie@bmbf.buergerservice-bund.de, im Internet unter www.bildungspraemie.info oder bei Ihrer VHS.
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.


