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Bildungsscheck
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Mit einem bundesweit einmaligen flächendeckenden Vorhaben setzt die Landesregierung in punkto beruflicher Weiterbildung neue Akzente: Mit dem Bildungsscheck sollen berufstätige Frauen und Männer zu mehr Weiterbildung motiviert werden.
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Als Anreiz dafür, dass mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch mehr Unternehmen Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, bietet der Bildungsscheck Weiterbildung zum halben Preis: Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck).
Das Landesprogramm richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten. Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich. Einbezogen sind dabei alle Beschäftigtengruppen: von den Fach- und Leitungskräften bis hin zu den Minijobbern sowie Frauen und Männer in Elternzeit. Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige können in den ersten fünf Jahren nach der Gründung den Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen. Ebenso können Berufsrückkehrende, also Frauen und Männer, die nach einer längeren Familienzeit in den Beruf zurückkehren möchten und dafür eine besondere Schulung benötigen, den Bildungsscheck nutzen.
Um vor allem neue Interessenten zu erreichen, gilt eine wichtige Einschränkung: Wer im vergangenen oder im laufenden Jahr eine beruflichen Weiterbildung begonnen hat, erhält keinen Bildungsscheck.
Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln, wie z.B. Sprach- und EDV-Kurse, Lerhgänge zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken sowie kaufmännische und technische Lehrgänge.
Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung wie Maschinenbedienungsschulungen oder Kurse, die der Erholung dienen.
Um vor allem neue Interessenten zu erreichen, gilt eine wichtige Einschränkung: Wer im vergangenen oder im laufenden Jahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, erhält keinen Bildungsscheck.
Und so funktioniert die Vergabe des Bildungsschecks:
Über 175 Bildungsberatungsstellen bei Wirtschaftsorganisationen, Kammern und kommunalen Wirtschaftsförderungen bzw. bei den Volkshochschulen - auch bei der VHS in Kleve - beraten die einzelnen Beschäftigten und Unternehmen und legen mit diesen gemeinsam die entsprechenden Inhalte fest. Die Unternehmen oder einzelnen Beschäftigten erhalten den Scheck bei der Beratungsstelle und reichen ihn bei einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein.
Das Land übernimmt 50 % der Kosten bis maximal 500 Euro, den Rest zahlt die/der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums unter www.bildungsscheck.nrw.de.
Ansprechpartner
Gudrun Otto | Adresse | |
|---|---|---|
| Abteilung | Volkshochschule | Volkshochschule Hagsche Poort 22 47533 Kleve |
| Telefon | 02821/7231-15 | |
| Fax | 02821/7231-11 | |
| Gudrun.Otto@kleve.de | ||
Willi Holtermann | Adresse | |
| Abteilung | Volkshochschule | Volkshochschule Hagsche Poort 22 47533 Kleve |
| Telefon | 02821/7231-16 | |
| Fax | 02821/7231-11 | |
| Willi.Holtermann@kleve.de | ||



