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Wahlhelfer
Wahlhelfer gesucht
Die Stadt Kleve sucht für die Wahlen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer! Wer Interesse hat ein Ehrenamt im Wahlvorstand zu übernehmen, volljährig ist und im Klever Stadtgebiet wohnt kann sich gerne bei der unten genannten Stelle melden.
Für den Wahleinsatz gibt es ein Erfrischungsgeld in Höhe von zur Zeit 25,00 Euro.
Für die Durchführung der Wahlen wird das Klever Stadtgebiet in 44 Stimmbezirke aufgeteilt, in dem bis zu acht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Wahlhandlung durchzuführen und zu beaufsichtigen haben.
Des Weiteren sind im Rathaus noch mehrere Briefwahlvorstände einzurichten, so dass die Stadt Kleve auf die Mithilfe von nahezu 440 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angewiesen ist.
Die Stadt Kleve hofft auf zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, die sich freiwillig melden und bedankt sich bereits im Voraus für die Unterstützung.
Häufig gestellte Fragen

1. Wie viele Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden benötigt?
Im Stadtgebiet Kleve werden für 44 Urnenwahllokale und 7 Briefwahllokale Wahlvorstände gebildet. Ein Wahlvorstand besteht dabei aus bis zu acht Personen. Die Positionen setzen sich wie folgt zusammen:
- ein Wahlvorsteher oder eine Wahlvorsteherin
- ein stellvertretender Wahlvorsteher oder eine stellvertretende Wahlvorsteherin
- ein Schriftführer oder eine Schriftführerin
- fünf Beisitzer oder Beisitzerinnen
Für die Besetzung der Wahlvorstände werden in Kleve etwa 400 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.
2. Wer kann als Wahlhelfer/in tätig sein?
Das Wahlhelferehrenamt können alle Bürgerinnen und Bürger ausüben, die für die Landtagswahl wahlberechtigt sind. Im Einzelnen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- Vollendung des achtzehnten Lebensjahres
- Wohnsitz im Stadtgebiet Kleve
Wenn Sie diese Kriterien nicht erfüllen, aber dennoch als Wahlhelfer oder Wahlhelferin aktiv sein möchten, setzen Sie sich bitte mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wahlamtes in Verbindung.
3. In welchem Wahllokal werden die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen eingesetzt?
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden grundsätzlich im eigenen Stimmbezirk eingesetzt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, wird ein angrenzender Stimmbezirk ausgewählt.
Selbstverständlich sind Wünsche über den Einsatzort möglich und werden bei der Zusammenstellung der Wahlvorstände berücksichtigt. Es kann dabei jeder Stimmbezirk im Stadtgebiet Kleve ausgewählt werden.
4. Welche Aufgaben hat der Wahlhelfer oder die Wahlhelferin?
Zu den Aufgaben gehören in erster Linie die Überprüfung, ob ein Wähler oder eine Wählerin im Wählerverzeichnis steht, Ausgabe der Stimmzettel und die Auszählung der abgegebenen Stimmen im Anschluss an die Wahlhandlung.
Alle Mitglieder der Wahlvorstände erhalten ein Merkblatt mit den nötigen Informationen. Der Wahlvorsteher bzw. die Wahlvorsteherin und der stellvertretende Wahlvorsteher bzw. die stellvertretende Wahlvorsteherin haben zusätzlich die Möglichkeit an einer freiwilligen Informationsveranstaltung teilzunehmen. Außerdem stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes jedem Wahlhelfer und jeder Wahlhelferin bei Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
5. Muss ein Wahlhelfer oder eine Wahlhelferin den ganzen Tag im Wahllokal anwesend sein?
Grundsätzlich nein!
Die Wahlhandlung findet am Wahlsonntag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Der Wahlvorstand trifft sich um 07:30 Uhr, damit die letzten Wahlvorbereitungen und Aufgaben besprochen werden können. Außerdem erfolgt die Absprache innerhalb des Wahlvorstandes, welche Mitglieder morgens (Beispielzeiten: 08:00 Uhr bis etwa 13:00 Uhr) bzw. mittags (Beispielzeiten: etwa 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) das Wahlehrenamt ausüben.
Hinweis: Die Aufteilung muss unter Berücksichtigung der gebotenen Mindestbesetzung und der Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes unter der Leitung des Wahlvorstehers bzw. der Wahlvorsteherin erfolgen.
Im Anschluss an die Wahlhandlung trifft sich um 18:00 Uhr der komplette Wahlvorstand zur gemeinsamen Stimmenauszählung.
6. Was erhält ein Wahlhelfer oder eine Wahlhelferin für die ehrenamtliche Tätigkeit?
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 €.
Auf eventuelle Sozialleistungen (zum Beispiel ALG II) wird das Erfrischungsgeld nicht angerechnet.
7. Muss ich das Wahlehrenamt annehmen?
Grundsätzlich ist die Stadt Kleve bestrebt, die Wahlvorstände mit freiwilligen Wahlhelfern und Wahlhelferinnen zu bestücken.
Da sich leider nicht genügend freiwillige Wahlhelfer und Wahlhelferinnen melden, werden Bürgerinnen und Bürger von der Stadtverwaltung angeschrieben und als Wahlhelfer berufen.
Die Übernahme des Wahlehrenamtes ist verpflichtend und kann nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden. Wer ohne wichtigen Grund das Wahlehrenamt ablehnt oder sich ohne genügende Entschuldigung den Pflichten eines solchen entzieht, kann mit einen Ordnungsgeld belegt werden. Das Ordnungsgeld kann bis zu 250,00 € und in jedem Fall der Wiederholung bis zu 500,00 € betragen.
Auch wenn Bürgerinnen und Bürger zur Ausübung des Wahlehrenamtes verpflichtet werden müssen, wird für die verschiedenen Wahlen das Ziel verfolgt, die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen so oft wie möglich zu wechseln.
8. Was geschieht mit meinen persönlichen Daten?
Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen verwendet. Gemäß § 11 Absatz 3 Landeswahlgesetz (LWahlG) kann jederzeit gegen die Speicherung der Daten Widerspruch eingelegt werden. Zur Löschung der Daten reicht ein formloses Schreiben an das Wahlamt der Stadt Kleve aus.
9. Wie melde ich mich freiwillig als Wahlhelfer/in? Was mache ich bei weiteren Fragen?
Wenn Sie sich als Wahlhelfer oder Wahlhelfer freiwillig melden möchten oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den unten stehenden Mitarbeiter.
Ansprechpartner
Stephan Monien | Adresse | |
|---|---|---|
| Abteilung | Zentrale Dienste, Technikunterstützte Informationsverarbeitung, Wahlen, Stadtarchiv | Fachbereich 10 - Zentrale Verwaltung, Bürgerservice Kavarinerstraße 20 - 22 47533 Kleve |
| Telefon | 02821/84-555 | |
| Fax | 02821/23759 | |
| Stephan.Monien@kleve.de | ||



